Rechtsprechung
   BPatG, 31.07.2003 - 2 Ni 18/02 (EU)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,34779
BPatG, 31.07.2003 - 2 Ni 18/02 (EU) (https://dejure.org/2003,34779)
BPatG, Entscheidung vom 31.07.2003 - 2 Ni 18/02 (EU) (https://dejure.org/2003,34779)
BPatG, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 2 Ni 18/02 (EU) (https://dejure.org/2003,34779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,34779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.10.2002 - X ZR 112/99

    "Kupplungsvorrichtung II"; Anforderungen an die Darstellung der Erfindung

    Auszug aus BPatG, 31.07.2003 - 2 Ni 18/02
    Damit offenbart aber auch die Lehre gemäß Anspruch 1 in Verbindung mit den zusätzlichen Angaben in Beschreibung und Zeichnungen der Streitpatentschrift die Erfindung so deutlich und vollständig, daß der Fachmann sie ausführen kann (vgl BGH X ZR 112/99 "Kupplungsvorrichtung II" in Mitt 2003, 114).
  • BPatG, 18.12.2007 - 2 Ni 65/05
    Patentanspruch 1 in der deutschen Übersetzung [Anm.: diese Übersetzung lag bereits einem früheren Nichtigkeitsverfahren (2 Ni 18/02 (EU)) zugrunde], lautet:.

    Außerdem beantragt sie die Beiziehung der Akte 2 Ni 18/02 (EU), die ein früheres Nichtigkeitsverfahren gegen das Streitpatent betrifft, und nimmt den Vortrag der damaligen Nichtigkeitsklägerin gegen das Streitpatent vollumfänglich durch Verweis in das vorliegende Verfahren mit auf.

    LR7: Kopie des Urteils des Bundespatentgerichts in Sachen 2 Ni 18/02 (EU) vom 31. Juli 2003 LR8: US 4 866 226 LR9: DE 38 52 436 T2 (parallele deutsche Patentschrift zu LR8).

    Hierzu wird auf die diesbezüglichen Ausführungen des Senats im Urteil zum früheren Nichtigkeitsverfahren 2 Ni 18/02 (EU) (vgl. LR7) verwiesen, insbesondere zu der nach dem Prioritätstag des Streitpatents veröffentlichten Druckschrift LR4 (EP 0 501 885 A1), deren Prioritätstag vor dem Prioritätstag des Streitpatents liegt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht